Anschlussbahnen

Walter Höllbacher kann Sie als geprüfter Anschlussbahn-Betriebsleiter und Sicherheitsfachkraft kompetent bei Fragen zum Thema Anschlussbahnen und Arbeitnehmerschutz beraten.

Betriebsleiter (Auszug aus „Gesamte Rechtsvorschrift für Eisenbahngesetz 1957, § 21)

Ein zum Bau und zum Betrieb von Eisenbahnen berechtigtes Eisenbahnunternehmen hat einen Betriebsleiter zu bestellen, der für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn einschließlich der Eisenbahnanlagen, Betriebsmittel und des sonstigen Zugehörs sowie des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn verantwortlich ist.“

Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsleiters zählen

    • Erarbeitung der Dienstordnung für die Anschlussbahn bzw. die Erarbeitung der erforderlichen Dienstanweisungen
    • Organisation des Unfallmanagements
    • Erarbeitung der Gefährdungsanalysen
    • Organisation und Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung
    • Organisation der erforderlichen Prüfungen und Revisionen der Bahnanlagen – Unterbau, Oberbau und rollende Technik.