
Arbeitgeber sind laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG § 3) verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Sie haben sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren.
Wir bieten im Rahmen der Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft folgende Dienstleistungen an:
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Beratung und Unterstützung in sämtlichen Belangen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
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Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen mit Beratung von Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen
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Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
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Unterweisung zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen
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Erstellung und Umsetzungskontrolle von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten (Evaluierung) gem. ASchG §§ 4 u. 5
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Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und Erstellung und Anpassung von Betriebsanweisungen
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Durchführung von Schulungen und regelmäßigen Unterweisungen von MitarbeiterInnen
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Erstellung von Arbeitsstoff- und Arbeitsmittellisten
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Evaluierung von Alleinarbeitsplätzen
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Begleitung bei Besichtigungen von Arbeitsstätten durch Behörden (z.B. Arbeitsinspektion)
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Erstellung von Dokumentationen und Berichten
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