Prüfung von Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die für sie vorgesehenen Prüfungen durchgeführt und auch keine Mängel festgestellt wurden.

    • Abnahmeprüfung
    • Wiederkehrende Prüfung
    • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
    • Ausstellung von Prüfbefunden